Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kunden:

 

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden. Unsere ergänzenden und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändernden Vereinbarungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

§ 2 Geltungsbereich

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Vertragsparteien schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 3 Beschaffenheit der Ware

Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DINNormen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Eine Bezugnahme auf derartige Normen, Objekte und Daten begründen keine Zusicherung durch uns als Verkäufer.

§ 4 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Absendung durch den Kunden anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.

§ 6 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 7 Preise/ Zahlung

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2. Wir sind berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten eine Erhöhung unserer Einkaufspreise, Herstellungs-, Personal- oder Transportkosten erfolgt. Bei einer Preissteigerung von mehr als 5% kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung, spätestens vor dem mitgeteilten Auslieferungstermin, vom Vertrag zurücktreten.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
4. Der Kunde kann nur mit einer Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis.
5. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

§ 8 Lieferung / Gefahrübergang

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Krefeld, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
2. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.
3. Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar auch dann, wenn sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe bei uns oder unseren Lieferanten, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum gesetzlichen Rücktritt
4. Ist die Lieferung auf unabsehbare Zeit nicht möglich, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 9 Annahmeverzug

1. Der Übergabe in Sinne von § 8 Nr. 1 dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 10 Montage (Beispiel in Hinblick auf Schwerpunkt Fenster und Türen)

1. Sind wir zur Montage der von uns gelieferten Waren verpflichtet, so müssen vor Beginn der Montage die für die Aufstellung notwendigen Bedingungen und Voraussetzungen geschaffen sein, um die durch uns gelieferten Waren reibungslos bis zur Baustelle transportieren zu können. Insbesondere müssen alle Maurer-, Gipser,- Boden- und Deckenarbeiten und sonstige Vorarbeiten fertiggestellt sein, so dass unmittelbar nach dem Abladen mit den Montagetätigkeiten ohne Unterbrechung oder Behinderung bzw. ohne Gefährdung für die Sicherheit der Monteure begonnen werden kann.
2. Der Kunde trägt die Kosten für Maurer-, Stemm-, Beiputz- und Verputzarbeiten, der Maler- und Tapezierarbeit, der Abdichtarbeiten und der Anschlüsse an das Bauwerk. Derartige Arbeiten werden durch uns nur ausgeführt, wenn dies gesondert vereinbart worden ist.
3. Die Kosten der Lieferung von elektrischem Strom für die Montagearbeiten trägt der Kunde. Elektroarbeiten, insbesondere Stromanschlussarbeiten werden von uns nicht durchgeführt. Diese Arbeiten hat der Kunde auf eigene Rechnung ausführen zu lassen.
4. Sind am Ort der Montage zusätzliche Transportmittel, wie z. B. Hebebühnen, Kräne, Gerüste u. ä. erforderlich, so hat der Kunde diese auf eigene Kosten zum Montagezeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Gewährleistung

1. Rückgaben gekaufter Ware im Sinne eines Umtausches bedürfen unserer Zustimmung. Nur einwandfreie, allgemeinverwendbare Ware kann bei frachtfreier Rückgabe an uns nebst Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens 15% ihres Wertes gutgeschrieben werden.
2. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
3. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ablieferung der Ware anzeigt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistungszeit auf ein Jahr begrenzt. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Nr. 3 dieser Bestimmung).

§ 12 Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden
aus Produkthaftung.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht, das für uns als Verkäufer zuständig ist, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zielsetzung dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Ergänzungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden“ für Unternehmer:

§ Allgemeines 1

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Unternehmer. Sie ergänzen unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden“ und gehen diesen, sofern hier abweichende Regelungen getroffen werden, vor.
2. Die Bestimmungen unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden“, die dem Vertragspartner bekannt sind, gelten darüber hinaus vollumfassend.

§ 2 Ergänzungen zu § 5 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines
Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es
angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten einschließlich einer solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab;
der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käufers
eingebaut wird, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des
Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
5. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder
Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der
gesicherten Forderung um mehr als 25 % übersteigt.

§ 3 Ergänzungen zu § 8 Lieferung / Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

§ 4 Ergänzungen zu § 10 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Unternehmer und wählt er wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Unternehmer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.
3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Gegenständen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 5 Ergänzungen zu § 12 Haftungsbeschränkungen

1. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Ebenso nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zielsetzung dem der unwirksamen möglichst nahekommt.