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Ein Energieausweis ist eine Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. Der Energieausweis wurde von der Deutschen Energieagentur (DENA) entwickelt und in einem bundesweiten Feldversuch 2004 getestet.
Sinn des Energieausweises ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten, soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.
Sie benötigen einen verbrauchsorientierten Energieausweis, wenn bereits einer der folgenden Punkte (es reicht bereits einer der Unterpunkte) auf Sie zutrifft. Sie haben ein
Sie benötigen einen bedarfsorientierten Energieausweis, wenn bereits einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Sie haben ein unsaniertes Wohngebäude…
Sollte keiner dieser Punkte aus Sie zutreffen, benötigen Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis.
Ein Energieausweis ist nach EnEV §16 in den folgenden Fällen auszustellen:
Ausnahmen existieren für kleine Gebäude und Baudenkmäler.
Wenn die EnEV Ihnen einen Energieausweis vorschreibt, Sie aber keinen vorlegen können, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld mit bis zu 15.000,- EUR belegt werden.
Vorgeschrieben ist ein Energieausweis unter den oben genannten Voraussetzungen. Weitere Informationen finden sie unter der EnEv Verordnung (2016). Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.