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Energieausweise
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Energieausweise

Welchen Energieausweis brauchen Sie und wann?

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und macht den Energiebedarf sichtbar. Er wurde von der Deutschen Energieagentur entwickelt und 2004 bundesweit getestet.

Was und wofür

Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal

Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Sinn ist es, Gebäudebesitzer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten soll Transparenz entstehen.

Energieausweise
Zwei Varianten

Der „kleine" und der „große" Energieausweis

Welcher für Sie gilt, entscheidet sich an Gebäudeart, Baujahr und Verbrauchsdaten. Es reicht, wenn einer der Punkte zutrifft.

Der „kleine" Energieausweis. Verbrauchsorientiert

Sie benötigen einen verbrauchsorientierten Energieausweis, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Sie haben ein:

  • Gewerbe (kein Wohngebäude)
  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten und Bauantrag nach dem 31.10.1977
  • Gebäude, das beim Bau oder durch eine spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht

Der „große" Energieausweis. Bedarfsorientiert

Sie benötigen einen bedarfsorientierten Energieausweis, wenn Sie ein unsaniertes Wohngebäude haben:

  • mit weniger als 5 Wohneinheiten
  • mit Baujahr vor 1978
  • mit fehlenden Heizungsverbräuchen der letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahre

Sollte keiner der Punkte des verbrauchsorientierten Ausweises auf Sie zutreffen, benötigen Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis.

Pflicht & Praxis

Wann Sie einen brauchen und was passiert, wenn er fehlt

Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 80 GEG) in folgenden Fällen auszustellen:

  • Neubau
  • wenn die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert wird
  • wenn Mauerwerk ersetzt, erneuert, verschalt oder gedämmt wird
  • wenn Vorhangfassaden gesetzt oder verändert werden
  • wenn Dächer ersetzt, erneuert, modernisiert oder innen bzw. außen verschalt werden
  • bei Vermietung oder Verkauf
  • bei Behörden und Gebäuden für öffentliche Dienstleistungen über 1.000 m²

Ausnahmen existieren für kleine Gebäude und Baudenkmäler.

Wenn Ihnen ein Energieausweis vorgeschrieben ist, Sie aber keinen vorlegen können, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt werden.

Wir sagen Ihnen, welche Variante für Ihr Gebäude gilt, welche Unterlagen Sie brauchen und begleiten die Ausstellung. Sprechen Sie uns im Beratungstermin darauf an, gerade bei geplanten Modernisierungen lohnt es sich, das zusammen mit der Förderung zu klären.

Ratgeber

Energieausweis in Krefeld: Bedarf, Verbrauch und Pflichten im Überblick

Spätestens wenn ein Haus verkauft oder eine Wohnung neu vermietet werden soll, stellt sich die Frage nach dem Energieausweis. Welche Variante für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist, zeigen die Kriterien oben auf dieser Seite. Hier geht es um die Unterschiede in der Aussagekraft, um die Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz und darum, wie Sie die Werte im Ausweis richtig lesen.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich

Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Heizkosten. Grundlage sind die Abrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren, die rechnerisch um Witterungseinflüsse bereinigt werden. Das Ergebnis hängt stark vom Verhalten der Bewohner ab. Eine allein lebende Person, die wenig heizt, erzeugt einen besseren Wert als eine Familie im gleichen Haus. Der Bedarfsausweis rechnet dagegen mit dem Gebäude selbst. Er bewertet Dach, Wände, Fenster, Keller und Heizungsanlage und ermittelt daraus den Energiebedarf unter Standardbedingungen. Dadurch sind Gebäude besser miteinander vergleichbar. Die Erstellung ist aufwendiger, weil die Bauteile erfasst werden müssen. Auch wenn ein Verbrauchsausweis erlaubt ist, kann sich ein Bedarfsausweis lohnen, etwa wenn Sie den Wert einer Modernisierung sichtbar machen möchten.

Für Kaufinteressenten ist der Bedarfsausweis meist die aussagekräftigere Grundlage. Er zeigt, was das Haus unabhängig von den bisherigen Bewohnern braucht. Ein sehr niedriger Verbrauchswert kann dagegen auch daran liegen, dass einzelne Räume kaum geheizt wurden oder das Haus zeitweise leer stand. Wer verkauft, schafft mit einem Bedarfsausweis daher oft mehr Vertrauen.

Pflichten bei Verkauf und Vermietung

Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen. Das Gebäudeenergiegesetz regelt dafür klare Zeitpunkte:

  • In der Immobilienanzeige: Bereits in kommerziellen Anzeigen müssen Pflichtangaben stehen, etwa die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse.
  • Bei der Besichtigung: Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Ausweis vorgelegt oder gut sichtbar ausgelegt werden.
  • Nach Vertragsabschluss: Der Käufer oder Mieter erhält den Ausweis im Original oder als Kopie.

Diese Pflichten gelten auch, wenn ein Makler beauftragt ist. Wer sein Haus selbst bewohnt und weder verkauft noch vermietet, braucht für den Alltag keinen Energieausweis.

Die Werte im Ausweis richtig lesen

Auf den ersten Blick fällt die farbige Skala auf. Wohngebäude werden in Effizienzklassen von A+ bis H eingeordnet. Dahinter stehen zwei Kennwerte. Die Endenergie beschreibt, wie viel Energie das Gebäude tatsächlich benötigt, also etwa Gas, Öl oder Strom. Die Primärenergie berücksichtigt zusätzlich, wie aufwendig dieser Energieträger gewonnen und transportiert wird. Außerdem weist der Ausweis die Treibhausgasemissionen aus. Ein Abschnitt, der oft überlesen wird, enthält Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, an welchen Bauteilen sich eine Verbesserung besonders lohnt, zum Beispiel bei Fenstern oder der Dämmung.

Vergleichen Sie Werte nur zwischen Ausweisen derselben Art. Ein Verbrauchswert und ein Bedarfswert beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Beachten Sie außerdem die Bezugsfläche. Gerechnet wird mit der Gebäudenutzfläche, die bei Wohngebäuden in der Regel größer ist als die Wohnfläche aus dem Mietvertrag. Dadurch wirkt der Kennwert pro Quadratmeter niedriger, als es Ihre Heizkostenabrechnung vermuten lässt.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Je vollständiger die Angaben, desto genauer wird der Ausweis. Hilfreich sind:

  • Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage,
  • Wohnfläche und Grundrisse, wenn vorhanden auch Baupläne,
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre für den Verbrauchsausweis,
  • Rechnungen oder Datenblätter zu bereits modernisierten Bauteilen, etwa neue Fenster mit Uw-Wert oder eine nachträgliche Dämmung,
  • Fotos von Fassade, Dach, Heizung und Keller.

Energieausweis und Sanierungsfahrplan

Der Energieausweis beschreibt den Ist-Zustand. Ein individueller Sanierungsfahrplan geht weiter. Er zeigt Schritt für Schritt, in welcher Reihenfolge ein Haus sinnvoll modernisiert wird, und ist bei der Förderung größerer Vorhaben von Bedeutung. Wer ohnehin eine Modernisierung plant, sollte beide Themen gemeinsam betrachten. Ausführliche Hintergründe zur Wahl des Ausweises finden Sie in unserem Ratgeber Energieausweis.

So unterstützen wir Sie

Mit dena- und BAFA-Beratern im Haus klären wir, welche Variante für Ihr Gebäude gilt, welche Unterlagen fehlen und wie die Ausstellung abläuft. Planen Sie zusätzlich einen Fenstertausch oder eine neue Haustür, besprechen wir Energieausweis, Förderung und Angebot in einem Termin. Das spart Ihnen Wege. Liegen die Werte Ihrer neuen Bauteile bereits vor, fließen sie direkt in die Berechnung ein. So zeigt der Ausweis den Zustand, den Ihr Haus nach der Modernisierung tatsächlich hat, und nicht den von gestern. Melden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Das Datum steht auf der ersten Seite. Nach Ablauf muss für einen Verkauf oder eine Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden. Haben Sie in der Zwischenzeit modernisiert, kann ein neuer Ausweis schon vorher sinnvoll sein, weil er den verbesserten Zustand zeigt und bei Interessenten einen besseren Eindruck macht.

Muss nach einem Fenstertausch ein neuer Energieausweis erstellt werden?

Nein, ein gültiger Ausweis bleibt grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Frist bestehen. Er zeigt dann allerdings noch den alten Zustand. Wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten, lohnt sich ein neuer Bedarfsausweis, weil die besseren Werte der neuen Fenster darin sichtbar werden. Bewahren Sie Rechnung und Datenblatt mit dem Uw-Wert deshalb gut auf.

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich ein Haus verschenke oder vererbe?

Die Vorlagepflicht ist an Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing geknüpft. Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft entsteht sie in der Regel nicht. Möchten die neuen Eigentümer das Haus später verkaufen oder vermieten, brauchen sie zu diesem Zeitpunkt einen gültigen Ausweis. Ein Ausweis kann außerdem helfen, den Sanierungsbedarf vor einer Übernahme einzuschätzen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, welche Fachleute ausstellungsberechtigt sind. Dazu gehören etwa bestimmte Ingenieure, Architekten und entsprechend weitergebildete Handwerksmeister. Achten Sie darauf, dass der Aussteller seine Berechtigung nachweisen kann. Ein Ausweis, der nur aus wenigen Angaben im Internet erstellt wird, ist oft wenig aussagekräftig, besonders beim Bedarfsausweis.

Gibt es beim Mehrfamilienhaus einen Ausweis pro Wohnung?

Nein, bei Wohngebäuden wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Vermieter in einem Mehrfamilienhaus legen also denselben Ausweis für alle Einheiten vor. Bei Eigentumswohnungen ist in der Regel die Eigentümergemeinschaft zuständig. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach, ob bereits ein gültiger Ausweis vorliegt.

Modernisieren und Ausweis in einem Rutsch

Wenn Sie ohnehin Fenster oder Türen tauschen, klären wir Energieausweis und Förderung im selben Termin. Das spart Ihnen einen Vorgang.

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Nennen Sie uns Gebäudeart, Baujahr und Anlass. Wir sagen Ihnen, welche Variante Sie brauchen und was dafür nötig ist.

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